Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen SiscoTec Bauelemente und Dienstleistungen GmbH, im folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, und Auftraggebers gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.

2. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Soweit der Auftraggeber die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weiterveräußert, tritt er seine daraus resultierenden Forderungen schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Verlangen dem Auftragnehmer Auskunft über die Namens und Anschriften der Drittschuldner sowie die gegen diese bestehenden Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zu erteilen. Der Auftragnehmer ist bei ganz oder teilweisen Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt die gelieferten und eingebauten Waren auch dann wegzunehmen, wenn der Eigentumsvorbehalt infolge Einbaus oder Montage in ein Gebäude des Auftraggebers untergehen sollte. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer hierzu unwiderruflich den Zutritt zu seinen Grundstücken und Räumen. Sollte die Wegnahme nur unter Beschädigung sonstiger Teile oder Ausstattung des Gebäudes möglich sein, so entfällt insofern eine Pflicht des Auftragnehmers zur Instandsetzung. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Wegnahme bzw. Demontage, welche nach Zeitaufwand berechnet werden.

3. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gibt nur auf die von ihm gelieferten Gegenstände eine Gewährleistung. Werden vom Auftragnehmer Gegenstände ausgetauscht, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf die gesamte Anlage. Soweit Teile infolge von Verschleiß zu ersetzen sind, ist eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, muss der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftraggebers mindern. Soweit dem Auftragnehmer eine Ersatzteillieferung nicht mehr möglich ist, z.B. weil diese Teile nicht mehr käuflich erworben werden können, entfällt dafür die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistung auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

4. Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur korrekten Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht

5. Preise

Der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftragnehmer pro Anfahrt pro Person eine halbe Stunde in Rechnung zu stellen. Des Weiteren gilt eine Pauschale pro Fahrzeug als vereinbart. Im übrigen wird auf Basis der angefallenen Arbeitszeit abgerechnet. Insoweit ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber jede angefangene halbe Stunde in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, jederzeit berechtigt, Abschlagszahlungen für vereinbarte Leistungen zu verlangen. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer Aufmaß zu nehmen oder ihn vor Ort persönlich zu beraten und erteilt anschließend hinsichtlich dieser erbrachten Leistungen dem Auftragnehmer keinen Auftrag, ist der Auftragnehmer nach Ablauf der Angebotsfrist berechtigt, pro insoweit tätigen Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Pauschale in Höhe von 50,00 € netto plus MwSt. in Rechnung zu stellen. Die Angebotsfrist läuft laut Angebot, spätestens jedoch nach 3 Monaten ab.

6. Rechnungen und Zahlung

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug für schon für die erste Mahnung und für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € brutto in Rechnung zu stellen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung persönlicher Daten und Fotos im WEB sowie dem Anbringen von Werbeplanen/-banner

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer von ihm Daten, wie Name, Telefonnummer, Fax, Email, Homepage, Adresse sowie Fotos auf denen das Bauvorhaben aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis abgebildet sind unentgeltlich auf der Internetpräsenz des Auftragnehmers veröffentlicht. Über damit verbundene etwaige Risiken muss sich der Auftraggeber hinreichend selbst informieren. Diese Einverständniserklärung von personenbezogenen Daten i.S.d. BDSG kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen.

8. Anbringen von Werbeplanen/-bannern

Weiterhin erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer an dem jeweiligen Bauvorhaben aus den Aufträgen unentgeltlich Werbung in Form von zwei Werbeplanen/-bannern anbringen kann, soweit nicht in die Bausubstanz oder Substanz von Sachen eingegriffen wird. Diese Einwilligungserklärung erlischt automatisch mit der Auftragserledigung ohne das es eines Widerrufs bedarf.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das gleiche gilt für Regelungen, die ergänzend zu diesem Vertrag getroffen werden. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung, tritt eine angemessene Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.